27.08.2023 Der Nachrichtendienst des Bundes verweigert Antworten zur Überwachung von Bürgerrechtsbewegung
Nicht erst seit den „Corona-Massnahmen“ ist bekannt, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) aus dem Fichen-Skandal offenbar nichts gelernt zu haben scheint und munter im grossen Stil Daten über unliebsame Gruppierungen sammelt.
Die Kernaufgaben des NDB lägen eigentlich in der Früherkennung und Bekämpfung von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, Spionage, der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägertechnologie sowie Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen.
Dass zunehmend aggressiv und gewaltbereit auftretende Gruppierungen wie die „letzte Generation“ oder „Extinction Rebellion“ nicht unter die Rubrik „monothematischer Extremismus“ fallen sollen, muss niemand verstehen. Internationale Vernetzung, undurchsichtige Finanzierung oder auch zunehmende Gewaltbereitschaft mit der Inkaufnahme des Verlustes von Menschenleben sollten grundsätzlich zumindest einen Grund für eine Erwähnung in einem Sicherheitsbericht des NDB darstellen. Die Frage muss jedoch erlaubt sein, ob Gruppierungen, die zwar zweifellos gewalttätig sind sowie illegale Aktionen begehen, allenfalls protegiert werden, solange ihr Tun politisch gewollt ist.
Hingegen werden unter dem dehnbaren Begriff „Corona-Extremismus“ (sic) nicht näher benannte Gruppierungen erfasst und somit auch überwacht. Diese Gruppierungen sollen im 2022 tatsächlich 19 gewaltsame Ereignisse herbeigeführt haben. Ob ein Rütteln am Sicherheitszaun des Bundeshauses darunter fällt, bleibt offen. Allenfalls könnte auch das Läuten von Kuhglocken als gewaltsames Ereignis eingestuft werden. Aufgrund dieser Tatsachen wurde eine Anfrage an den NDB per Einschreiben geschickt. Die Antwort blieb – bis Stand 27.8.2023 – erwartungsgemäss aus.