17.04.2023 Wir für Euch hat am 22. April 2022 aufgrund dieses Tagesschau-Beitrags des Schweizer Fernsehens (bis Minute 04:05) eine Strafanzeige wegen übler Nachrede (Art. 173 StGB) und Verleumdung (Art. 174 StGB) bei der zuständigen Untersuchungsbehörde eingereicht (wir hatten berichtet).
Nach einem Jahr des Schweigens hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, es seien die «Voraussetzungen für die Eröffnung einer Untersuchung nicht gegeben». Wir für Euch hält die Begründung der Staatsanwaltschaft für unhaltbar und hat nun Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung erhoben. Das Framing der friedlichen Bürgerrechtsbewegung, insbesondere von «Wir für Euch», als «gewaltbereit» und «extremistisch» ist inakzeptabel und darf sich so nicht wiederholen.
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Nachfolgend findest du die damals eingereichte Strafanzeige (April 2022) zum Nachlesen.