08.09.2021

Das heutige Datum ist für viele Menschen dieses Landes ein einschneidender Wendepunkt. Für viele Bürgerinnen und Bürger sind die ergriffenen Massnahmen gemäss Epidemiengesetzgebung je länger je weniger nachvollziehbar, wirken willkürlich und teilweise fast schon surreal. Man reibt sich verdutzt die Augen und fragt sich am heutigen Tag, wie es nur so weit kommen konnte.

Tausende unserer Berufskollegen fühlen sich nach wie vor folgendem Paragraphen verpflichtet:
„Die Angestellten haben sich rechtmässig zu verhalten, die Rechte und Freiheiten des Volkes zu achten, die ihnen übertragenen Aufgaben persönlich, sorgfältig, gewissenhaft und wirtschaftlich auszuführen und die Interessen des Kantons in guten Treuen zu wahren.“
Polizisten sind im Dienste des Bürgers und sollten ein Interesse daran haben, diesen zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir für Euch ist momentan daran, ausgehend von reellen Beispielen, Handlungsempfehlungen für Bürger und Berufskollegen zu erarbeiten.
Was sind Ihre Möglichkeiten, wenn Sie eine Anzeige erstatten wollen und wegen der fehlenden Maske aus dem Polizeiposten verwiesen werden? Wozu ist der Polizist verpflichtet, unabhängig von Gesinnung oder Einstellung?

Am Freitag dem 24.09.2021 werden wir hier einen ersten Informationsblock veröffentlichen und werden weitere laufend publizieren.

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